Ihren Anwalt für Erbengemeinschaft in Ottobrunn finden Sie hier

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Anwälte für Erbengemeinschaft in Ottobrunn

Rechtsanwältin Beate Gast
Putzbrunner Straße 17
85521 Ottobrunn (Zweigniederlassung)

In einer Erbengemeinschaft entstehen viele Rechtsfragen. Ein guter Anwalt aus Ottobrunn kann sie beantworten.

Eine Erbengemeinschaft muss wichtige Entscheidungen über den Umgang mit dem Nachlass treffen. Oft kommt es dabei zum Streit. Anwaltliche Hilfe und Beratung sind oft hilfreich, um zu verhindern, dass der Nachlass durch Rechtsstreitigkeiten aufgezehrt wird. Mit Hilfe unserer Internetseite können Sie schnell und kostenfrei eine Anfrage an einen guten Erbrechts-Anwalt an Ihrem Wohnort schicken.

Wann ist die Gemeinschaft beendet und was ist eine Erbauseinandersetzung?

Die Erbauseinandersetzung ist die Verteilung des Nachlasses unter den verschiedenen Miterben. Wichtig ist eine genaue Feststellung des Nachlasswertes. Mit der Verteilung des Nachlasses ist die Erbengemeinschaft beendet. Sind sich alle einig, können die Erben den Nachlass selbst unter sich aufteilen. Um alles abzusichern, schließen sie einen Vertrag miteinander ab. Die Ausnahme: Bei Bestehen einer Testamentsvollstreckung darf nur der Testamentsvollstrecker den Nachlass verteilen. Ein Rechtsanwalt aus Ottobrunn kann Sie zum Thema Erbauseinandersetzung qualifiziert beraten.

Streit in der Erbengemeinschaft: Warum kommt er so oft vor?

Eine Erbengemeinschaft ist eine Zweckgemeinschaft von Menschen, die sich oft nicht miteinander verstehen. Die Anteile am Nachlass sind in Prozenten angegeben und meist nicht gleich hoch. Für manchen ist dies ein Grund für Ärger. Oft entsteht Streit darüber, was mit einer Immobilie – wie dem geerbten Elternhaus – passieren soll. Ein Miterbe soll keine Gelegenheit bekommen, sich am Familienschmuck zu vergreifen. Deshalb bringt ihn jemand anders heimlich „in Sicherheit.“ Ein erfahrener Rechtsanwalt in Ottobrunn kann Ihnen helfen, wenn es in der Erbengemeinschaft kriselt.

Was bedeutet der Begriff Erbengemeinschaft?

Damit ist eine Gruppe von Personen gemeint, die gemeinsam Erben eines Nachlasses sind. Sie sind Teil einer Gesamthandsgemeinschaft, können also nur alle gemeinsam und nicht anteilig Rechte am Nachlass geltend machen. Die einzelnen Miterben können also nicht über einzelne Nachlassgegenstände oder Bruchteile der Erbschaft verfügen. Zulässig ist lediglich ein Verkauf des Erbanteils. Wer ihn erwirbt, wird dann wieder Mitglied der Gemeinschaft. Ein im Erbrecht erfahrener Rechtsanwalt aus Ottobrunn kann Sie beraten und Ihnen helfen, die gesetzlichen Regeln einzuhalten.

Wie verwaltet eine Erbengemeinschaft den Nachlass?

Alle Miterben gemeinsam verwalten den Nachlass. Heraushalten darf sich hier niemand. Jeder muss auch eine aktive Rolle übernehmen – außer natürlich, ein Nachlassverwalter oder ein Testamentsvollstrecker übernimmt diese Tätigkeit. Entsteht ein Schaden, weil sich ein Miterbe weigert, muss dieser den anderen Schadensersatz leisten. Besonders wichtig ist eine effektive Verwaltung bei vermieteten Häusern oder bei geerbten Familienbetrieben. Ein erfahrener Anwalt in Ottobrunn kann Ihnen helfen, Ihre Pflichten bei der Nachlassverwaltung einer Erbengemeinschaft richtig auszuüben.

Wir unterstützen Sie bei der Suche nach dem richtigen Anwalt für Fragen zur Erbengemeinschaft!

Sie finden auf unserer Internetseite eine übersichtliche Liste von in Ottobrunn zugelassenen Anwälten für Erbrecht. Dort finden Sie die Profile der einzelnen Anwälte, mit weiteren Informationen zur Kanzlei. Wünschen Sie eine Kontaktaufnahme mit dem Rechtsanwalt Ihrer Wahl? Dafür können Sie unser Kontaktformular verwenden. Aus der Verwendung des Kontaktformulars folgen für Sie keinerlei Kosten oder Verpflichtungen. Der von Ihnen ausgewählte Anwalt wird sich dann zeitnah zwecks Terminabsprache bei Ihnen melden.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Erbengemeinschaft in Ottobrunn gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Erbenermittlung, Erbteilung.