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Anwälte für Pflegestufe in Ottobrunn

Kompetente Rechtsanwälte für den Bereich Pflege und alle Fragen zum Pflegegrad in $(ort) finden Sie auf unserer Homepage.

Viele Menschen sind – gerade in höherem Alter – pflegebedürftig. Welche Leistungen ihnen die Pflegekasse zugesteht, hängt davon ab, welcher der fünf Pflegegrade auf die jeweilige Person zutrifft. Wir unterstützen Sie dabei, schnell und unkompliziert einen erfahrenen Anwalt für Sozialversicherungsrecht in Ottobrunn zu finden.

Wie kann ich Widerspruch einlegen, wenn das Pflegegutachten nicht das gewünschte Ergebnis erbringt?

Ein Widerspruch ist möglich gegen den Bescheid der Pflegekasse über den Pflegegrad. Sinnvoll ist es, dies per Einschreiben mit Rückschein zu erledigen. Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat ab Erhalt des Bescheides. Wenn die Frist darin nicht erwähnt wird, verlängert sie sich auf ein Jahr. Darauf folgt eine erneute Prüfung Ihres Falles. Falls es wieder einen Hausbesuch gibt, sollten alle Unterlagen bereit liegen. Entspricht der neue Bescheid wieder nicht dem Gewünschten, können Sie innerhalb eines Monats gegen diesen klagen. Lassen Sie sich von einem erfahrenen Anwalt in Ottobrunn beraten, wie Sie den Widerspruch am besten begründen.

Wie und wo kann ich meinen Pflegegrad beantragen?

Der Antrag ist bei der jeweiligen Pflegekasse zu stellen. Diese ist der Krankenkasse angegliedert, sodass deren Adresse genutzt werden kann. Der erste Schritt ist ein Anruf oder ein formloses Schreiben an die Pflegekasse, um dieser mitzuteilen, dass man Pflegeleistungen beanspruchen möchte. Im Anschluss erhalten Sie von der Kasse Antragsformulare. Außerdem folgt der Besuch eines Gutachters, der den Pflegegrad bestimmt. Sie müssen in jedem Fall zumindest zwei Jahre lang eingezahlt haben innerhalb der letzten zehn Jahre, um Leistungen zu erhalten. Ein erfahrener Rechtsanwalt aus Ottobrunn kann Ihnen helfen, wenn die Kasse Leistungen verweigert.

An welche Voraussetzungen sind die Pflegegrade geknüpft und welche Leistungen bekommt man?

Eine Grundvoraussetzung ist, dass eine Pflegebedürftigkeit für über sechs Monate absehbar ist. Ein Gutachter wird dann Fragen zu insgesamt sechs Lebensbereichen stellen, zum Beispiel zur Mobilität oder zur Fähigkeit, sich selbst zu versorgen. Dabei kommt es darauf an, wie selbstständig man noch leben kann. Es gibt ein Punktesystem, und der Gutachter prüft 64 Kriterien. Es gibt mehr Leistungen, je höher der Pflegegrad ist. Diese reichen von der Bezahlung von Hilfsmitteln über Tagespflege bis zu Änderungen an den Wohnräumen. Ein erfahrener Anwalt kann Ihnen in Ottobrunn helfen, wenn die erforderlichen Leistungen nicht bewilligt werden.

In welcher Weise unterscheiden sich Pflegestufen und Pflegegrade?

Früher gab es drei Pflegestufen. Diese wurden zum 1.1.2017 durch fünf Pflegegrade ersetzt. Auch neue Kriterien wurden eingeführt. Dadurch bekommen nun unter anderem Demenzkranke mehr Pflegeleistungen. Die Pflegestufen richteten sich früher hauptsächlich danach, wie viele Minuten Pflege ein Mensch am Tag benötigte. Der Pflegegrad hängt davon ab, was eine Person noch selbstständig kann – zum Beispiel sich waschen und anziehen. Ein erfahrener Rechtsanwalt aus Ottobrunn kann Sie beraten, wenn Ihre Pflegekasse Ihren Pflegegrad nicht anerkennen will.

Der Anwalt-Suchservice hilft Ihnen, den richtigen Anwalt für Ihren Fall aus dem Bereich Pflege und Pflegegrad zu finden.

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Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Pflegestufe in Ottobrunn gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Pflegebedürftigkeit, Pflegegutachten, Pflegeheim, Pflegesachleistungen, Pflegeversicherung Einstufung.